Ratgeber „Immobilie in der Scheidung“

Das sollten Eigentümer jetzt beachten!

Eine Scheidung bringt viele Herausforderungen mit sich, besonders wenn eine Immobilie betroffen ist. Mit aktuellem Expertenwissen können Sie typische Fehler vermeiden und sich so Nerven und Zeit sparen. Unser Ratgeber Immobilie in der Scheidung gibt praxisnahe Orientierung für alle wichtigen Entscheidungen.

Aktuelles Fachwissen und Tipps

In diesem Ratgeber erfahren Sie:

Unser Ratgeber Immobilie in der Scheidung: Welche Möglichkeiten haben Ehepartner?

 

Eine bevorstehende Scheidung bringt viele Veränderungen mit sich, besonders wenn es um die Zukunftsplanung geht. Häufig stehen finanzielle Fragen im Vordergrund. Wie lässt sich das gemeinsame Vermögen gerecht aufteilen? Eine 50 zu 50 Aufteilung klingt einfach, doch eine Immobilie lässt sich nur schwer in zwei gleiche Teile teilen. Welche Möglichkeiten gibt es also für die Immobilie während einer Scheidung?

Je nach Situation stehen Eigentümern unterschiedliche Optionen offen. Verkauf, Vermietung, Realteilung oder Auszahlung – unser Ratgeber verschafft Ihnen einen Überblick über die vorhandenen Wege. Welche Lösung für Sie passend ist, hängt von Ihrer individuellen Situation ab.

 

Wem gehört die Immobilie wirklich?

Das Grundbuch gibt schnell Aufschluss darüber, wer als Eigentümer eingetragen ist. Wenn eine Immobilie vor der Ehe erworben wurde, bleibt diese meist im Besitz des ursprünglichen Eigentümers, sofern der Ehevertrag nichts anderes regelt. Wurde die Immobilie hingegen während der Ehe gemeinsam angeschafft, fällt sie in die Zugewinngemeinschaft. Dann greifen die gesetzlichen Regelungen, die einen Ausgleich des während der Ehe hinzugewonnenen Vermögens vorsehen. Die Immobilie muss also nicht unbedingt den Eigentümer wechseln, doch der Ehepartner hat Anspruch auf einen entsprechenden finanziellen Ausgleich. Ein erster Eindruck vom Wert der Immobilie lässt sich mit einer Online-Wertermittlung gewinnen.

 

Wie geht man mit belasteten Immobilien um?

Oft besteht die Immobilie noch ausstehende Kredite. Wer den Kreditvertrag unterschrieben hat, trägt die Verantwortung für die Rückzahlung. Haben beide Ehepartner den Vertrag unterzeichnet, haften beide gleichermaßen. Ein Gespräch mit der Hausbank ist empfehlenswert, um zu klären, wie die Immobilie bei der Scheidung weiter gehandhabt werden kann. In manchen Fällen kann ein Partner ausgezahlt werden, sodass der andere allein die Verantwortung für den Kredit übernimmt. Alternativ lässt sich der Kredit nach einem Verkauf begleichen. Selbst mit einer verschuldeten Immobilie bestehen also verschiedene Möglichkeiten.

 

Was tun, wenn keine Einigung gelingt?

Können sich die Ehepartner nicht einigen, ist dies oft der schwierigste Weg. Dann entscheidet ein Gericht über die weitere Vorgehensweise, was mit höheren Kosten verbunden ist als eine außergerichtliche Lösung. Eine Möglichkeit ist die Teilungsversteigerung, bei der der Verkaufserlös meist unter dem Marktwert liegt. Um dies zu vermeiden, kann ein Beratungsgespräch mit einem regionalen Immobilienmakler helfen. Dieser kann die Situation einordnen und zwischen den Parteien vermitteln, sodass eine faire Lösung gefunden werden kann.

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